Wie gehe ich vor, wenn sich die Personenzahl ändert?

Jegliche Änderungen zu der im Mietvertrag erfassten Personenanzahl oder allfällige Namensänderungen müssen Sie mir umgehend schriftlich melden, damit ich eine Vertragsumschreibung vornehmen kann. Die Geburt eines Kindes müssen Sie mir nicht melden.