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+41 44 585 98 94 E-MailHäufige Fragen und Antworten
Sie haben als Immobilienbesitzer oder als Mieter in Bezug auf das Mietrecht Fragen?
Dann finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zum Immobiliengeschäft, die ich laufend für Sie sammle und aktualisiere.
Bitte senden Sie mir das ausgefüllte Anmeldeformular mit der Angabe der jeweiligen Kontaktpersonen (Name, Telefon) vom aktuellen Arbeitgeber bzw. Vermieter zu. Bitte informieren Sie diese Kontaktpersonen vorab. Überdies benötige ich von Ihnen einen aktuellen Betreibungsregisterauszug und eine Ausweiskopie. Sie können mir Ihre Anmeldeunterlagen per Post oder E-Mail zustellen.
Die Monatsmiete sollte nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen.
Die Höhe der Mietkaution wird nach den Vorgaben des jeweiligen Eigentümers festgelegt. Bei Wohnobjekten darf rechtlich nicht mehr als die dreifache Monatsmiete (brutto) verlangt werden.
Bei gewerblich genutzten Objekten beträgt diese in der Regel die sechsfache Monatsmiete (brutto).
Mit der Rücksendung vom unterzeichneten Mietvertrag erhalten Sie in der Regel einen Einzahlungsschein, welchen Sie als Vorlage für die Einrichtung eines Dauerauftrages für die künftigen Mietzinszahlungen verwenden können. Bei Bedarf können Sie bei mir selbstverständlich weitere Einzahlungsscheine bestellen – diese sind jedoch kostenpflichtig.
Eine Begleichung des Mietzinses mittels einem Lastschriftverfahren ist nicht möglich.
Die Zahlung des Mietzinses ist gemäss der Vorgabe im Mietvertrag geschuldet. Bei Wohnungen ist das grundsätzlich der 1. Tag des Monats (= Miete im Voraus).
Damit der Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses geprüft werden kann, müssen Sie mir per Post ein schriftliches Senkungsbegehren zustellen.
Sie können mir dies gleich via Kontaktformular und Angabe Ihrer Adresse mitteilen. Ich werde den Anschluss beim Anbieter plombieren (kündigen) lassen.
Gerne kläre ich das mit Ihnen ab. Wenn die Möglichkeit besteht, erhalten Sie von mir eine schriftliche Bewilligung. Die Kosten für einen noch nicht vorhandenen Anschluss sowie für die Maschine selbst sind ohne anders lautende Vereinbarung vom Mieter zu tragen.
Für die Haltung von Kleintieren oder Nagern benötigen Sie keine schriftliche Bewilligung. Die Haltung von Katzen oder Hunden muss dagegen schriftlich angefragt werden. Bei Zustimmung wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
In den allermeisten Fällen vollständig gereinigt. Die entsprechende Information finden Sie in Ihrem Mietvertrag in den allgemeinen Bedingungen. Zusammen mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie von mir eine Checkliste, in welcher die wichtigsten Punkte für die Rückgabe aufgeführt sind. Diese finden Sie übrigens auch im Download-Bereich.
Sie müssen die Wohnung spätestens am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit abgeben. Fällt der Abgabetermin auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Am besten vereinbaren Sie mit mir rechtzeitig den Termin für die Wohnungsabgabe.
Es ist möglich, die Wohnung früher zu verlassen. Damit Sie aus der Mietzinszahlungspflicht entlassen werden können, müssen Sie einen geeigneten und solventen Nachmieter für die Wohnung stellen, der bereit ist, diese zu denselben Mietkonditionen und im aktuellen Ausbaustand ohne Instandstellungen zu übernehmen.
Am einfachsten melden Sie sich bei mir, damit wir die nächsten Schritte gemeinsam besprechen können.
Senden Sie mir bitte die schriftliche Kündigung mit den Originalunterschriften aller Mietparteien per Einschreiben. Das Kündigungsschreiben muss am letzten Tag der Kündigungsfrist bei mir sein.
Die Kündigungsfrist und die Kündigungstermine entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Hier müssen Sie vorgängig um Erlaubnis fragen. Senden Sie mir bitte ein vom Untermieter ausgefülltes Anmeldeformular sowie die Mietkonditionen zum Untermietvertrag schriftlich zu. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von mir eine Bewilligung. Anschliessend benötige ich eine Kopie vom Untermietvertrag für meine Akten.
Jegliche Änderungen zu der im Mietvertrag erfassten Personenanzahl oder allfällige Namensänderungen müssen Sie mir umgehend schriftlich melden, damit ich eine Vertragsumschreibung vornehmen kann. Die Geburt eines Kindes müssen Sie mir nicht melden.
Bei einer Heirat müssen Sie mir allenfalls zugezogene oder bisher noch nicht im Vertrag erwähnte Ehepartner melden (bitte ein Anmeldeformular ausfüllen) und eine Kopie des Familienbüchleins zustellen. Ich passe den Vertrag dann nötigenfalls an. Bitte melden Sie mir auch eine Trennung schriftlich, damit ich den Vertrag umschreiben kann.
Falls Sie den Defekt nicht selber beheben können, melden Sie mir diesen bitte via E-Mail. In dringenden Fällen können Sie mich selbstverständlich auch telefonisch kontaktieren.
Melden Sie mir den Verlust unmittelbar mit der Angabe aller Bezeichnungen, welche Sie auf einem noch vorhandenen Schlüssel sehen. Sie entscheiden, ob Sie lediglich einen Ersatzschlüssel bestellen möchten oder gleich einen neuen Zylinder. Die Meldung können Sie gleich über das Kontaktformular vornehmen.
Bedenken Sie, dass im Falle eines Schlüsselverlustes spätestens beim Auszug ein neuer Zylinder sowie Schlüssel zu Lasten der Mieter ausgetauscht werden müssen.
